Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Bei Sonderabfällen handelt es sich um Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können (besonders überwachungsbedürftige Abfälle). Sonderabfälle bedürfen daher einer getrennten Sammlung und Entsorgung.
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen werden in jeder Stadt bzw. Gemeinde kostenlos von einem hiermit beauftragten Fachunternehmen an mobilen oder stationären Sammelstationen angenommen oder auf Abruf abgeholt. Nähere Informationen über Erfassungssysteme und Termine sind den kommunalen Abfallkalendern zu entnehmen.
Als Sonderabfälle aus Kleingewerbe werden solche Sonderabfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben bezeichnet, die mit den Abfällen aus Haushaltungen vergleichbar sind und nur in geringen Mengen (max. 500 kg pro Jahr) anfallen.
In Gangelt-Hahnbusch können seit dem 01.10.2010 Sonderabfälle am Sonderabfallzwischenlager im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Darüber hinaus stellt der Kreis Heinsberg an jedem ersten Freitag im Monat ein Schadstoffmobil zur Annahme der Sonderabfälle am Kleinanlieferplatz in Wassenberg-Rothenbach in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Fällt der erste Freitag auf einem Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den darauf folgenden Freitag.
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden; Sonderabfälle aus Kleingewerbe gegen Gebühr.
Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen jährlich größere Mengen Sonderabfälle anfallen, sind zur Entsorgung in eigener Verantwortung verpflichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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