Pfleger und Vormünder
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Vormundschaften
Eine Vormundschaft beinhaltet die Ausübung der Personen- und Vermögenssorge für eine/n Minderjährige/n und seine/ihre gesetzliche Vertretung.
Bei bestimmten Fallkonstellationen kommt es aufgrund gesetzlicher Regelung oder richterlicher Anordnung dazu, dass Elternteile die elterliche Sorge nicht ausüben können oder dürfen.
Mögliche Sachverhalte sind
- das Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
- der Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Elternteile
- ein nicht zu ermittelnder Familienstand des Kindes
- der Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
- die Geburt eines Kindes einer minderjährigen unverheirateten Mutter
- das Ruhen der elterlichen Sorge mit Einwilligung der Elternteile zur Adoption.
Wird die Vormundschaft durch das Jugendamt ausgeübt, bezeichnet man diese als Amtsvormundschaft.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 55 SGB VIII, 1773 BGB ff.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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