Geburtenregister
Geburtsregister
Sie haben Fragen zum Geburtenregister? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Langenberg
Zuständig für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt, in dessen Bereich ein Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt in der Regel die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen). Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Weitere Informationen
Informationen zum Personenstandsrecht erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Langenberg