Geburtenregister

    Geburtsregister

    Sie haben Fragen zum Geburtenregister? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern
    • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann die Geburt auch ohne eine Geschlechtsangabe oder mit der Angabe divers in das Geburtenregister eingetragen werden.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1329

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Nachweise über den Personenstand der Eltern (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunde)
    • Geburtsanzeige
    • Namenserklärung für den Namen des zu beurkundenden Kindes
    • Nachweise der Staatsangehörigkeiten der Eltern

    Weitere Dokumente im Einzelfall möglich.

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    • § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
    • § 3 Personenstandsgesetz (PStG)

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Für die Beurkundung der Geburt eines in Deutschland geborenen Kindes fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de