Lärmschutz
Hinweise für Salzkotten
Beschreibung
Hinweise für Salzkotten
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Salzkotten
Formulare
Hinweise für Salzkotten
Voraussetzungen
Hinweise für Salzkotten
Es werden mehrere Arten von Lärmstörungen unterschieden. Die wichtigesten sind:
Allgemeine Lärmstörungen
z. B. Tierlärm, Lärm durch zu laute Musikanlagen, Lärm in Parkanlagen, Nachbarschaftslärm, private Baustellen. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (siehe unter der Rubrik "Ansprechpartner").
Lärm durch Maschinen
z. B. Rasenmäher
Die Benutzung von Rasenmähern ist nur werktags (Mo. - Sa.) von 7.00 Uhr - 20.00 Uhr erlaubt. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (s. "Ansprechpartner").
Bau- und Gewerbelärm
Bei Lärmstörungen durch Baustellen oder Gewerbebetriebe wenden Sie sich bitte an den Kreis Paderborn.
Gaststättenlärm
Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner/innen.
Verkehrslärm
Bei Straßenverkehrslärm wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung - Straßenverkehrsamt. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn nachlesen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Salzkotten
Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Salzkotten
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Salzkotten
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen