Lärmschutz

    Lärmbelästigung

    Hinweise für Büren

    Die Stadt Büren bearbeitet Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), sofern die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Die Stadt Büren bearbeitet Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), sofern die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist.

    Beispiele:

    • Verfahren bzgl. Einhaltung der Nachtruhe

    • Benutzung von überlauten Musikanlagen

    • Tierlärm

    • unnötiges Laufenlassen von Motoren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Büren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht im Internet unter dem Stichwort „Hilfe bei Lärmproblemen“ umfangreiche und schnell zugängliche Informationen zu verschiedenen Lärmquellen, zu gesetzlichen Regelungen und gibt Tipps, an wen sich betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Büren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de