Lärmbelästigung
Hinweise für Büren
Die Stadt Büren bearbeitet Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), sofern die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist.
Beschreibung
Hinweise für Büren
Die Stadt Büren bearbeitet Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), sofern die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist.
Beispiele:
Verfahren bzgl. Einhaltung der Nachtruhe
Benutzung von überlauten Musikanlagen
Tierlärm
unnötiges Laufenlassen von Motoren
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Büren
Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht im Internet unter dem Stichwort „Hilfe bei Lärmproblemen“ umfangreiche und schnell zugängliche Informationen zu verschiedenen Lärmquellen, zu gesetzlichen Regelungen und gibt Tipps, an wen sich betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Büren