Lärmschutz

    Ausnahmegenehmigung - Beschallung öffentlicher Flächen

    Hinweise für Bad Driburg

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Driburg

    z. B. Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.


    Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.


    Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Ordnungsamt Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Driburg

    Formulare

    Hinweise für Bad Driburg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Driburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Driburg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Driburg

    Fristen

    Hinweise für Bad Driburg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Driburg

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg

    Barzahlung, per EC Karte oder Überweisung an die Stadtkasse Bad Driburg



    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg

    Rechtsgrundlagen

    § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Driburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Driburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de