Ausnahmegenehmigung - Beschallung öffentlicher Flächen
Hinweise für Bad Driburg
Beschreibung
Hinweise für Bad Driburg
z. B. Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Ordnungsamt Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Barzahlung, per EC Karte oder Überweisung an die Stadtkasse Bad Driburg
Hinweise (Besonderheiten)
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Rechtsgrundlagen
§ 10 Landes-Immissionsschutzgesetz
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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