Lärmschutz

    Lärmschutz

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Neben einer Reihe von lärmtechnischen Regelwerken, Berechnungsgrundlagen und Vorschriften, die im Lärmschutz ihre Anwendung finden, sind vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) von Bedeutung.

    Der Bereich Ordnung der Stadt Haltern am See ist für verhaltensbedingte Störungen zuständig. Handelt es sich um Störungen, die sich aus dem Betrieb von technischen Anlagen ergeben, wenden Sie sich bitte an das Vestische Umweltzentrum des Kreises Recklinghausen. Der Kreis Recklinghausen ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 02361/53-0.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbeschreibung

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haltern am See

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haltern am See

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haltern am See

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de