Lärmschutz
Hinweise für Haltern am See
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Neben einer Reihe von lärmtechnischen Regelwerken, Berechnungsgrundlagen und Vorschriften, die im Lärmschutz ihre Anwendung finden, sind vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) von Bedeutung.
Der Bereich Ordnung der Stadt Haltern am See ist für verhaltensbedingte Störungen zuständig. Handelt es sich um Störungen, die sich aus dem Betrieb von technischen Anlagen ergeben, wenden Sie sich bitte an das Vestische Umweltzentrum des Kreises Recklinghausen. Der Kreis Recklinghausen ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 02361/53-0.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbeschreibung
Fax: 02364 933 181
E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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