Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Bei Verstößen im Straßenverkehr (Ordnungswidrigkeit) erhalten Sie ein Verwarnungsangebot bzw. eine Anhörung. Wenn sie die Anhörung nutzen möchten, dann füllen Sie die Anhörung aus und übersenden diese per Post. Alternativ können Sie auch die Service Online-Anhörung oder die Online-Anhörung mit QR Code nutzen. Die Angaben dazu befinden sich im unteren Bereich auf dem Anhörungsbogen. Wie vermeide ich Knöllchen? Fahren Sie gemäß der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Gesetzliche Regelungen für das Parken auf Park- und Seitenstreifen sowie am Straßenrand: Parken Sie auf gekennzeichneten Parkflächen. Parken Sie auf dem rechten Seitenstreifen. Ist ein solcher nicht vorhanden parken Sie am rechten Fahrbahnrand. Dies gilt soweit kein Haltverbot vorhanden ist. Ausnahmen davon gibt es in Einbahnstraßen sowie auf Fahrbahnen, auf denen rechts Schienen vorhanden sind. Parken Sie dort am linken Fahrbahnrand. Halten und somit auch parken auf Radwegen und Schutzstreifen ist verboten. Auf Gehwegen ist Halten und auch parken verboten, solange dies nicht durch Schilder und/oder Markierungen erlaubt ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 12, 41 Abs. 1, 49 StVO § 24 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 5 StVG Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) Bußgeldkatalog (BKat)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Abhängig vom Verstoßes wird ihnen ein Verwarngeld angeboten oder ein Bußgeld auferlegt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen