Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Sie können Ihren Führerschein zur Vollstreckung eines Fahrverbotes persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Bußgeldstelle in amtliche Verwahrung geben.

    Bringen Sie bitte unbedingt den Bußgeldbescheid und alle sich in Ihrem Besitz befindlichen Führerscheine mit (z. B. auch den internationalen Führerschein oder den Personenbeförderungsschein).

    Maßgeblich für den Beginn der Vollstreckung des Fahrverbotes ist das Datum der persönlichen Abgabe. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über den Beginn und das Ende des Fahrverbotes.

    Abholung:

    Die Abholung des Führerscheins kann nach Ablauf des Fahrverbotes persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Person muss eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht vorlegen und sich ausweisen können.

    Für Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de