Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Sie können Ihren Führerschein zur Vollstreckung eines Fahrverbotes persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Bußgeldstelle in amtliche Verwahrung geben.
Bringen Sie bitte unbedingt den Bußgeldbescheid und alle sich in Ihrem Besitz befindlichen Führerscheine mit (z. B. auch den internationalen Führerschein oder den Personenbeförderungsschein).
Maßgeblich für den Beginn der Vollstreckung des Fahrverbotes ist das Datum der persönlichen Abgabe. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über den Beginn und das Ende des Fahrverbotes.
Abholung:
Die Abholung des Führerscheins kann nach Ablauf des Fahrverbotes persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Person muss eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht vorlegen und sich ausweisen können.
Für Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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