Antrag auf Grundstückteilung

    Antrag auf Grundstückteilung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW).

    Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht oder die den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen. 

    Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung, zu finden unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Die Teilungsgenehmigung ist in Textform unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular unter dem Punkt "Weiterführende Information" zu verwenden.

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de