Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Seit 2011 werden die Lohnsteuermerkmale, bis dahin ausgewiesen auf der Lohnsteuerkarte, die 2012 abgeschafft worden ist, nicht mehr von der Meldebehörde, sondern vom zuständigen Finanzamt (für Radevormwald ist dies das Finanzamt Wipperfürth) geändert.
Für den Arbeitgeber bereitgestellt werden die Lohnsteuermerkmale durch die FInanzverwaltung in einer Datenbank. Dieser Datensatz wird als ELStAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) bezeichnet.
Folgende Merkmale werden von der Finanzverwaltung berücksichtigt bzw. geändert:
- Kinder unter und über 18 Jahren
- Sonderfälle Kinder
- Änderung bzw. Wechsel der Steuerklassen
- dauerndes Getrenntleben
- Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag
- Steuerklassen IV/IV mit Faktor
Sofern Sie das Verfahren "Mein ELSTER" nutzen, können Sie dort Ihre ELStAM-Daten einsehen und dort auch elektronisch und papierlos Änderungen beantragen.
Wenn Sie nicht an diesem digitalen Verfahren teilnehmen sollten, sind Vordrucke für die Änderung der Lohnsteuermerkmale an der Information des Rathauses während der Öffnungszeiten erhältlich.
Dort erhalten Sie auch die weiteren Vordrucke für die Lohn- und Einkommensteuererklärung.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der dafür nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab.
- Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt.
- Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
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