Antrag auf Grundstücksvereinigung
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Mit der Grundstücksvereinigung/Flurstücksverschmelzung können zwei oder mehr Grundstücke/Flurstücke zusammengefasst werden. Dadurch kann z. B. bei der Bebauung über mehrere Grundstücke auf die Eintragung einer Vereinigungsbaulast verzichtet werden.
Bei der Grundstücksvereinigung werden Grundstücke, die im Grundbuch unter verschiedenen laufenden Nummern gebucht sind, unter eine laufende Nummer geschrieben. Damit werden sie rechtlich zu einem Grundstück.
Die Verschmelzung von Flurstücken wird im Liegenschaftskataster vollzogen. Die bereits unter einer laufenden Nummer im Grundbuch gebuchten Flurstücke werden zu einem neuen Flurstück mit neuer Flurstücksnummer. Das Grundbuchamt erhält die neue Flurstücksnummer und berichtigt das Grundbuch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis
- Antrag der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
- Angaben zur Lage des Grundstücks
Formulare
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Voraussetzungen
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- Für die Vereinigung/Verschmelzung ist ein Antrag der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer erforderlich.
- Zu vereinigende/verschmelzende Grundstücke/Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
- Zu vereinigende Grundstücke müssen im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder persönlich gestellt werden.
- Die Anfrage beim Grundbuchamt wird durch das Amt für Geoinformation und Kataster gestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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