Antrag auf Grundstücksvereinigung

    Antrag auf Grundstücksvereinigung

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Mit der Grundstücksvereinigung/Flurstücksverschmelzung können zwei oder mehr Grundstücke/Flurstücke zusammengefasst werden. Dadurch kann z. B. bei der Bebauung über mehrere Grundstücke auf die Eintragung einer Vereinigungsbaulast verzichtet werden.

    Bei der Grundstücksvereinigung werden Grundstücke, die im Grundbuch unter verschiedenen laufenden Nummern gebucht sind, unter eine laufende Nummer geschrieben. Damit werden sie rechtlich zu einem Grundstück.

    Die Verschmelzung von Flurstücken wird im Liegenschaftskataster vollzogen. Die bereits unter einer laufenden Nummer im Grundbuch gebuchten Flurstücke werden zu einem neuen Flurstück mit neuer Flurstücksnummer. Das Grundbuchamt erhält die neue Flurstücksnummer und berichtigt das Grundbuch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Geoinformationen und Kataster Abteilung Liegenschaftskataster Abschnitt Katasterübernahme, Grenzen und Gebäude

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3433

    E-Mail: geoinformationundkataster@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • gültiger Personalausweis
    • Antrag der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
    • Angaben zur Lage des Grundstücks

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Für die Vereinigung/Verschmelzung ist ein Antrag der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer erforderlich.
    • Zu vereinigende/verschmelzende Grundstücke/Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden. 
    • Zu vereinigende Grundstücke müssen im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    • Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder persönlich gestellt werden.
    • Die Anfrage beim Grundbuchamt wird durch das Amt für Geoinformation und Kataster gestellt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de