Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Krankentransport - Telefon 02261 19222

    Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal zu befördern.

    Für die Durchführung von Krankentransporten stehen neun Krankentransportwagen zur Verfügung. Sie sind über das gesamte Kreisgebiet verteilt stationiert (siehe Anliegen Notfallrettung Sicherstellung).

    Die Kontaktaufnahme hat ausschließlich über die Kreisleitstelle (siehe rechts) unter Telefon 02261 19222 zu erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36d9300c4ed6d27f57e859b404a47761

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lockenfeld 12

    51709 Marienheide

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Es muss eine ärztliche Verordnung (Transportbescheinigung) vorliegen. Liegt diese nicht vor, werden die Gebühren der Patientin bzw. dem Patienten privat in Rechnung gestellt.

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Gebühren für den Rettungswagen, den Notarzt, das Notarzteinsatzfahrzeug und für An- und Abfahrt des Krankentransportwagens sind festgesetzt in der Gebührensatzung (siehe rechts) für den Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises (gültig ab 09.10.2021).

     

    Neue Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen ab 01.01.2004:

    Für jeden Transport muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Transportkosten - mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 € - gezahlt werden, wenn kein Befreiungsnachweis der Krankenkasse vorliegt.

    Bei Fragen wegen des Befreiungsnachweises wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de