Intensiv- und Krankentransport Durchführung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Krankentransport - Telefon 02261 19222
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal zu befördern.
Für die Durchführung von Krankentransporten stehen neun Krankentransportwagen zur Verfügung. Sie sind über das gesamte Kreisgebiet verteilt stationiert (siehe Anliegen Notfallrettung Sicherstellung).
Die Kontaktaufnahme hat ausschließlich über die Kreisleitstelle (siehe rechts) unter Telefon 02261 19222 zu erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Es muss eine ärztliche Verordnung (Transportbescheinigung) vorliegen. Liegt diese nicht vor, werden die Gebühren der Patientin bzw. dem Patienten privat in Rechnung gestellt.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren für den Rettungswagen, den Notarzt, das Notarzteinsatzfahrzeug und für An- und Abfahrt des Krankentransportwagens sind festgesetzt in der Gebührensatzung (siehe rechts) für den Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises (gültig ab 09.10.2021).
Neue Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen ab 01.01.2004:
Für jeden Transport muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Transportkosten - mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 € - gezahlt werden, wenn kein Befreiungsnachweis der Krankenkasse vorliegt.
Bei Fragen wegen des Befreiungsnachweises wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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