Weiterbildungsscheck

    Weiterbildungsscheck

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Bildungsscheck NRW - Betrieblicher Zugang

    Der betriebliche Bildungsscheck unterstützt Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden bei den Kosten für berufliche Weiterbildungen. Pro Bildungsscheck können die Hälfte der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500,- Euro, übernommen werden.

    Jährlich können Betriebe zehn Bildungsschecks beantragen und somit bis zu 5000,- Euro an Fortbildungskosten sparen.

    Ihre Ansprechpartnerin:

    Kreis Euskirchen - Struktur und Wirtschaftsförderung
    Romina Bobrowski
    Tel. 02251 -15 189
    romina.bobrowski@kreis-euskirchen.de
    www.kreis-euskirchen.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stabsstelle Struktur- u. Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenberger Straße 152

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15-582

    Fax: 02251 15-581

    E-Mail: wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    ACHTUNG: Einstellung des betrieblichen Förderprogrammes Bildungsscheckberatung 

    Das Land NRW hat aufgrund veränderter Schwerpunktsetzung die Förderprogramme zum #Bildungsscheck im sogenannten betrieblichen Zugang sowie zur Potenzial- und Transformationsberatung zum 31.12.2023 eingestellt. Betriebliche Bildungs- und Beratungsschecks können daher nicht mehr ausgegeben werden, die Einlösung kann auch noch in diesem Jahr erfolgen.

    Bildungsscheck NRW -Individueller Zugang

    Die Beratung erfolgt kostenlos.

    Der individuelle Bildungsscheck unterstützt Beschäftigte, Selbständige und Berufsrückehrende bei beruflichen Weiterbildungskosten. Pro Bildungsscheck können die Hälfte der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500,- Euro, übernommen werden.

    Bedingungen:
    - Ihr Wohnsitz liegt in Nordrhein-Westfalen.
    - Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt zwischen:
    0,00 € bis 40.000 € bei einzeln veranlagten Personen
    0,00 € bis 80.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen

    Ihre Ansprechpartner:innen:

    Berufsbildungszentrum
    Euskirchen
    Sandra Lutz
    Tel. (02251) 149-106
    slutz@bze-euskirchen.de

    https://bze-euskirchen.de/de/

    Wirkstatt e.V.
    Abdulsattar Bakkar
    Tel 02251- 5066315
    wirkstatt@wirkstatt-ev.de
    https://wirkstatt-ev.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de