Benutzung eines Gewässers
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Abgesehen von der Weser fallen die öffentlichen Gewässer in die Zuständigkeit der Stadt Bad Oeynhausen, die die Unterhaltung der Gewässer in enger Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden wie dem Kreis Minden-Lübbecke als Untere Wasserbehörde oder der Bezirksregierung in Detmold regelt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Infrastrukturmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: 05731/14 - 2107
Fax: Fax: 05731/14 - 82107
E-Mail: j.mueller@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen