Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung Beifußblättriges Traubenkraut

    Meldung von giftigen oder gefährlichen Pflanzen

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Für den Fall, dass Sie auf städtischem Grund und Boden giftige oder gefährliche Pflanzen wie z.B. Riesen-Bärenklau entdecken, melden Sie diese bitte dem Amt für Umwelt und Stadtgrün, damit diese beseitigt werden können.

    Sollte sich eine solche Pflanze auf Ihrem privaten Grundstück befinden, beauftragen Sie bitte zur Beseitigung eine Fachfirma.

    Informationen und Fotos zu diesen Pflanzen finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer NRW.

    Ansprechpartner

    Koordination und Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    Verfahrensablauf

    Beseitigen Sie die Pflanze umgehend mitsamt den Wurzeln. Ziehen Sie dafür Handschuhe an, bei blühenden Pflanzen empfiehlt sich die Verwendung einer Staubmaske. Entsorgen Sie die Pflanzen in einer Plastiktüte im Hausmüll.

    Allergiker sollten diese Arbeit nicht durchführen!

    Größere Pflanzenbestände sollten Sie melden.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de