Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung Beifußblättriges Traubenkraut
Beschreibung
Das Beifußblättrige Traubenkraut (auch Aufrechtes Traubenkraut, Ambrosia, Wilder Hanf oder mit seinem englischen Namen Ragweed genannt) kommt ursprünglich aus dem Nord-Osten der Vereinigten Staaten und breitet sich zunehmend in Europa aus.
Die Pflanze wurde mittlerweile auch in einigen Gebieten in Deutschland entdeckt. Die unscheinbare Pflanze kann starken Heuschnupfen und in manchen Fällen Asthma durch Einatmen der Pollen oder Hautkontakt auslösen.
Bei der einjährigen Pflanze handelt es sich um einen Spätblüher, dessen Blütezeit von Juli bis Oktober dauern kann. Sie entwickelt sich vor allem auf offenen Flächen im Feld, an Straßenrändern und in Gärten, hier vor allem an Vogelfütterungsstellen des letzten Winters, bedingt durch verunreinigtes Vogelfutter, aber auch in Schuttgruben und auf Baustellen.
Das Traubenkraut hat eine Wuchshöhe von 30 - 150 cm, hat eine Pfahlwurzel und beidseitig grüne, stark eingeschnittene Blätter. Die Blätter sind behaart mit weißlicher Nervatur und ihr Umriss ist dreieckig bis oval. Beim Zerreiben der Blätter entsteht kein Geruch. Der Stängel ist weiß - rötlich, behaart und sehr stark verzweigt. Die Pflanze trägt männliche als auch weibliche Blüten, die männlichen bilden eine ährenartige Traube, die am Ende der Zweige mit je 5 - 20 röhrenförmigen gelbgrünen Blüten in halbkugeliger Hülle sitzt. Die weiblichen Blüten sind grünlich und sitzen unterhalb der männlichen Blüten, mit umgekehrt kegelförmiger Hülle. Es wird häufig verwechselt mit dem gemeinen Beifuß, dem Verlot´schen Beifuß, Wermut, Amarant, Gänsefuß und der Hundskamille.
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beseitigen Sie die Pflanze umgehend mitsamt den Wurzeln. Ziehen Sie dafür Handschuhe an, bei blühenden Pflanzen empfiehlt sich die Verwendung einer Staubmaske. Entsorgen Sie die Pflanzen in einer Plastiktüte im Hausmüll.
Allergiker sollten diese Arbeit nicht durchführen!
Größere Pflanzenbestände sollten Sie melden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe