Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Die Meldebehörde darf unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.Es wird unterschieden zwischen einer - einfachen Melderegisterauskunft und - erweiterten Melderegisterauskunft. Schriftliche Anfragen können gestellt werden bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr Bürgerbüro, Bahnhofstraße 2 , 58730 Fröndenberg/Ruhr.Einfache MelderegisterauskunftDie einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten - Vor- und Familiennamen - akademischen Grad - Anschriften Ab dem 1. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden. Weiterhin ist eine Angabe des Nutzungszweckes erforderlich.Erweiterte MelderegisterauskunftWird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über: - Tag und Ort der Geburt - frühere Vor- und Familiennamen - Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht - Staatsangehörigkeiten - frühere Anschriften - Tag des Ein- und Auszuges - gesetzlicher Vertreter - Sterbetag und -ort
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG) einfache Melderegisterauskunft § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) erweiterte Meldregisteraukunft
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Die Gebühr beträgt für eine einfache Melderegisterauskunft 11 Euro erweiterte Melderegisterauskunft 15 Euro Archivauskunft (Altdatei) 10 - 30 Euro je nach Aufwand und wird erteilt unter Beilage eines Verrechnungsschecks, Postwertzeichen oder eines Überweisungsbeleges an die Stadtkasse Fröndenberg/Ruhr an folgende Bankverbindung: Sparkasse Unna-Kamen IBAN DE78 4435 0060 0430 0013 54 Volksbank Unna IBAN DE42 4416 0014 1602 9377 02 Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.
Weitere Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021