Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Ense
Bei der Meldebehörde oder online können Sie eine Melderegisterauskunft über eine andere Person beantragen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros nach den rechtlichen Möglichkeiten und beachten Sie unbedingt die unter Formulare bereitgestellten Hinweise zur Erteilung einer Melderegisterauskunft.
Bedenken Sie außerdem, dass Auskünfte, die sich auf einen Meldezeitraum erstrecken, der länger als 5 Jahre zurückliegt, als Archivauskunft bearbeitet werden.
Einfache Auskunft aus dem Melderegister
Datenumfang:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- Hinweis, wenn Person verstorben ist
Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister
Datenumfang:
- frühere Namen
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- Familienstand
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbedatum und Sterbeort und ggfls. Angabe des Staates, wenn die Person im Ausland verstorben ist
Online-Terminvereinbarung für Vorort Beantragung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Hinweise für Ense
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
- Einfache Melderegisterauskunft - Erteilung -> Hinweise
- Melderegisterauskunft online beantragen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021