Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen

    Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Auskunftserteilung richtet sich nach den §§ 44, 45 Bundesmeldegesetz. Die einfache Melderegisterauskunft (Gebühr: 11,00 Euro pro Person) enthält folgende Daten: Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die erweiterte Melderegisterauskunft (Gebühr 15,00 Euro pro Person) enthält weitere Angaben. Das berechtigte Interesse muss hierbei für jede Angabe belegt werden. Bitte verwenden Sie die unten zur Verfügung gestellten Formulare und beachten Sie, dass eine Auskunft nur erteilt wird, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann, der Antrag vollständig ausgefüllt wurde und gleichzeitig die Gebührenzahlung nachgewiesen worden ist. Nachweis der Gebührenzahlung: Einzahlungs-/Überweisungsbeleg an Zahlungsempfänger: Stadt Witten IBAN: DE 43 4525 0035 0000 0007 37, BIC: WELADED1WTN Verwendungszweck: PK 10000099.1482, Melderegisterauskunft - Name der gesuchten Person zusätzlich bei der erweiterten Melderegisterauskunft: Nachweis des berechtigten Interesses für jedes Datum (z.B. Sterbetag, frühere Namen, frühere Wohnanschrift) Melderegisteranfragen können Sie per Email mit allen notwendigen Unterlagen an buergerberatung(at)stadt-witten.de schicken oder schriftlich per Post stellen (Postanschrift: Stadt Witten, Bürgerberatung, 58449 Witten). Eine Vorsprache oder Terminvergabe bei der Bürgerberatung, um einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft persönlich abzugeben, ist NICHT möglich. Die Beantwortung im Rahmen Ihrer Vorsprache ist nicht möglich, sondern erfolgt auf dem Postweg. Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind aus Datenschutzgründen ebenfalls nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    02 Online-Management

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    70 Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    70 Grünanlagen- und Sportplatzunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    70 Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Deutsch

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    70 Abteilung Grünflächen

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    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

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    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
    • Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
    • Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
    • Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
    • Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
    • Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    11,00 Euro pro einfache Melderegisteranfrage 15,00 Euro pro erweiterte Melderegisteranfrage 20,00 Euro bei Auskunft aus der Mikroverfilmung

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    einfache Melderegisterauskunft Erweiterte Melderegisterauskunft

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de