Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Die Auskunftserteilung richtet sich nach den §§ 44, 45 Bundesmeldegesetz. Die einfache Melderegisterauskunft (Gebühr: 11,00 Euro pro Person) enthält folgende Daten: Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die erweiterte Melderegisterauskunft (Gebühr 15,00 Euro pro Person) enthält weitere Angaben. Das berechtigte Interesse muss hierbei für jede Angabe belegt werden. Bitte verwenden Sie die unten zur Verfügung gestellten Formulare und beachten Sie, dass eine Auskunft nur erteilt wird, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann, der Antrag vollständig ausgefüllt wurde und gleichzeitig die Gebührenzahlung nachgewiesen worden ist. Nachweis der Gebührenzahlung: Einzahlungs-/Überweisungsbeleg an Zahlungsempfänger: Stadt Witten IBAN: DE 43 4525 0035 0000 0007 37, BIC: WELADED1WTN Verwendungszweck: PK 10000099.1482, Melderegisterauskunft - Name der gesuchten Person zusätzlich bei der erweiterten Melderegisterauskunft: Nachweis des berechtigten Interesses für jedes Datum (z.B. Sterbetag, frühere Namen, frühere Wohnanschrift) Melderegisteranfragen können Sie per Email mit allen notwendigen Unterlagen an buergerberatung(at)stadt-witten.de schicken oder schriftlich per Post stellen (Postanschrift: Stadt Witten, Bürgerberatung, 58449 Witten). Eine Vorsprache oder Terminvergabe bei der Bürgerberatung, um einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft persönlich abzugeben, ist NICHT möglich. Die Beantwortung im Rahmen Ihrer Vorsprache ist nicht möglich, sondern erfolgt auf dem Postweg. Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind aus Datenschutzgründen ebenfalls nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
70 Grünanlagen- und Sportplatzunterhaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gruenflaechen@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Hinweise für Witten
11,00 Euro pro einfache Melderegisteranfrage 15,00 Euro pro erweiterte Melderegisteranfrage 20,00 Euro bei Auskunft aus der Mikroverfilmung
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
einfache Melderegisterauskunft Erweiterte Melderegisterauskunft
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021