Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Oberhausen
Wer eine Auskunft zu einer anderen Person einholen möchte, kann eine einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 des Bundesmeldegesetzes (BMG) beantragen. Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:
- Familienname
- Vorname(n)
- Doktorgrad(e)
- derzeitige Anschrift(en)
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Wer ein entsprechendes berechtigtes Interesse darlegt, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 BMG beantragen. Eine erweiterte Melderegisterauskunft beinhaltet zusätzlich folgende Daten (einzelne oder alle):
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland den Staat
- Familienstand
- derzeitige Staatsangehörigkeit(en)
- frühere Anschrift(en)
- Ein- und Auszugsdatum aller Anschriften
- gesetzliche Vertreter
- Ehepartner
- Sterbedatum und -ort, sowie bei Sterben im Ausland den Staat
Nach Möglichkeit soll ein Antrag folgende Daten zur gesuchten Person enthalten:
- Familienname
- frühere(r) Name(n)
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- frühere Anschrift
Der Antrag muss eine Erklärung beinhalten, dass die erbetenen Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden sollen, sind diese konkret anzugeben.
Wenn die gesuchte Person anhand der Angaben im Antrag eindeutig identifiziert werden kann, wird die Melderegisterauskunft erteilt.
Sollte aus tatsächlichen Gründen (kein Treffer oder "Mehrfachtreffer") oder aus rechtlichen Gründen (Auskunftssperre gemäß § 51 BMG oder bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 BMG) keine Melderegisterauskunft erteilt werden können, erhalten Sie eine neutrale Auskunft - Wortlaut: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Ein Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann im Internet oder schriftlich gestellt werden. Hierbei werden die Anträge nach den Familiennamen der gesuchten Personen aufgeteilt.
Internet: A - C (Klick!) D - M (Klick!) N - Z (Klick!)
Post: Stadt Oberhausen Stadt Oberhausen Stadt Oberhausen
Fachbereich 2 - 4 - 92 Fachbereich 2 - 4 - 91 Fachbereich 2 - 4 - 90
Bottroper Straße 183 Bahnhofstraße 66 Schwartzstraße 72
46117 Oberhausen 46145 Oberhausen 46045 Oberhausen
Ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft kann als Anlage per E-Mail oder postalisch gesendet werden.
Email: einwohnermeldewesen@oberhausen.de
Post: Stadt Oberhausen
Fachbereich 2 - 4 - 60
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
- Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
- Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
- Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
- Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
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