Zulassungsbescheinigung II neu erhalten (nach Verlust oder Diebstahl)
Hinweise für Lippe
Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren? So erhalten Sie ein Ersatzdokument.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wenn Ihr Fahrzeug in Lippe registriert ist und Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) abhandengekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen. Mit dem Antrag müssen Sie eine Erklärung über den Verlust des Original-Dokuments vorlegen.
In der Regel wird zusätzlich zur Verlusterklärung eine Versicherung an Eides Statt verlangt. Eine solche Erklärung können Sie entweder persönlich bei einem Notar oder bei uns in der Zulassungsstelle abgeben.
Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei uns abgeben.
Das Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II veröffentlichen wir im Verkehrsblatt des Kraftfahrt-Bundesamtes. Dieses Verfahren nennt sich Aufbietung und es dauert circa 2 Wochen. Erst nach Ablauf dieser Zeit dürfen wir einen Ersatz ausstellen.
In dieser Zeit darf lediglich eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Diese Informationen beziehen sich auf ein bereits in Lippe für eine natürliche Person zugelassenes Fahrzeug, für das der eingetragene Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, weil er selbst das Original verloren hat.
In anderen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich.
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- juristischen Personen als Halter,
- außer Betrieb gesetztem Fahrzeug,
- Erbsachen
- Verlust der Zulassungsbescheinigung
- durch verfügungsberechtigte Dritte,
- auf dem Postweg,
- nach Erwerb des Fahrzeugs durch den Erwerber,
- bei auswärtigen Fahrzeugen, die nach Lippe umgeschrieben werden sollen.
Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
- Erklärung zum Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II durch den Halter
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV) bei zugelassenen Fahrzeugen
- gültiger Lichtbildausweis des Halters (Personalausweis oder Pass) im Original
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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rund 2 Wochen
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024
Stichwörter
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