Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Die Erklärung des Verlustes einer Zulassungsbescheinigung Teil II kann nur vom in die Fahrzeugpapiere eingetragenen Halter persönlich ausgestellt werden.
Eine Briefaufbietung kann vom Halter persönlich oder von einer bevollmächtigten Person veranlasst werden.
Bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird, muss zunächst die "alte" Zulassungsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten werden.
Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 - 21 Tagen nach Antragsstellung kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Erst nach der erfolgten Aufbietung darf nach Ablauf der Frist eine evtl. geplante Ummeldung oder ein anderer Zulassungsvorgang durchgeführt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
Die Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann vom eingetragenen Halter persönlich oder einer bevollmächtigten Person in der Zulassungsstelle veranlasst werden. Für die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen wir folgende Unterlagen:
- Vollmacht (bitte das Formular hinterlegen)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, bzw. Aufenthaltstitel des Halters und der bevollmächtigten Person
- bei juristischen Personen oder Firmen: Handels-Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Zusätzlich benötigen wir bei:
unbrauchbarer Zulassungsbescheinigung Teil II (z. B. zerrissenem Dokument)
- die unbrauchbare Zulassungsbescheinigung
gestohlener Zulassungsbescheinigung Teil II
- eine Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige
- Die Anzeigennummer der Polizei reicht hier nicht aus.
verlorener Zulassungsbescheinigung Teil II
ggf. eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung. (Die eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Halter in der Zulassungsstelle oder vor einem Notar persönlich abgegeben werden)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024
Stichwörter
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