Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Die Erklärung des Verlustes einer Zulassungsbescheinigung Teil II kann nur vom in die Fahrzeugpapiere eingetragenen Halter persönlich ausgestellt werden.

    Eine Briefaufbietung kann vom Halter persönlich oder von einer bevollmächtigten Person veranlasst werden.

    Bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird, muss zunächst die "alte" Zulassungsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten werden.

    Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 - 21 Tagen nach Antragsstellung kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

    Erst nach der erfolgten Aufbietung darf nach Ablauf der Frist eine evtl. geplante Ummeldung oder ein anderer Zulassungsvorgang durchgeführt werden.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Beckum

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Tigge 21a

    59269 Beckum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3609

    Fax: 02581 53-3689

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3609

    Fax: 02581 53-3699

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Die Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann vom eingetragenen Halter persönlich oder einer bevollmächtigten Person in der Zulassungsstelle veranlasst werden. Für die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Vollmacht   (bitte das Formular hinterlegen)
    • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, bzw. Aufenthaltstitel des Halters und der bevollmächtigten Person
    • bei juristischen Personen oder Firmen: Handels-Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    Zusätzlich benötigen wir bei:


    unbrauchbarer Zulassungsbescheinigung Teil II (z. B. zerrissenem Dokument)

    • die unbrauchbare Zulassungsbescheinigung

    gestohlener Zulassungsbescheinigung Teil II

    • eine Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige
    • Die Anzeigennummer der Polizei reicht hier nicht aus.

    verlorener Zulassungsbescheinigung Teil II

    ggf. eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung. (Die eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Halter in der Zulassungsstelle oder vor einem Notar persönlich abgegeben werden)

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.

    Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de