Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzbrief)
Hinweise für Borken
Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gestohlen oder haben Sie ihn verloren?
Beschreibung
Hinweise für Borken
Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gestohlen oder haben Sie ihn verloren? Gegen Vorlage von einigen Unterlagen können wir Ihnen einen Ersatz-Fahrzeugbrief aushändigen. Hat die Erwerberin bzw. der Erwerber den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nach dem Kauf verloren, ist zwingend der Kaufvertrag erforderlich, aus dem die Übergabe des Briefes ersichtlich ist.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
KFZ-Zulassungsstelle
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
den aktuell gültigen HU-Bericht
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige (bei Diebstahl) oder (bei Verlust) eine Erklärung an Eides Statt über den Verlust des Fahrzeugbriefes. Die Erklärung an Eides Statt kann nur vom Fahrzeughalter persönlich bei einem Notar Ihrer Wahl oder bei einer der drei Zulassungsstellen des Kreises Borken abgegeben werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Aushändigung eines neuen Fahrzeugbriefs der alte Brief im Verkehrsblatt für ungültig erklärt werden muss. Die sogenannte Aufbietung nimmt einige Wochen in Anspruch.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024
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