Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzbrief)

    Hinweise für Borken

    Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gestohlen oder haben Sie ihn verloren?

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gestohlen oder haben Sie ihn verloren? Gegen Vorlage von einigen Unterlagen können wir Ihnen einen Ersatz-Fahrzeugbrief aushändigen. Hat die Erwerberin bzw. der Erwerber den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nach dem Kauf verloren, ist zwingend der Kaufvertrag erforderlich, aus dem die Übergabe des Briefes ersichtlich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

    • den aktuell gültigen HU-Bericht

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)

    • eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige (bei Diebstahl) oder (bei Verlust) eine Erklärung an Eides Statt über den Verlust des Fahrzeugbriefes. Die Erklärung an Eides Statt kann nur vom Fahrzeughalter persönlich bei einem Notar Ihrer Wahl oder bei einer der drei Zulassungsstellen des Kreises Borken abgegeben werden.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Aushändigung eines neuen Fahrzeugbriefs der alte Brief im Verkehrsblatt für ungültig erklärt werden muss. Die sogenannte Aufbietung nimmt einige Wochen in Anspruch.

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de