elektronischer Identitätsnachweis
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der / die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein oder aus.
Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.
Die elektronisch im Personalausweis gespeicherten Daten werden nur dann übermittelt, wenn
- ein Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat besitzt und
- der / die Bürger/in vorab der Übergabe der persönlichen Daten mit der Eingabe einer Geheimnummer (PIN) zustimmt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis
Formulare
Hinweise für Hilden
keines
Voraussetzungen
Hinweise für Hilden
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§ 18 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
Die Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei liegt bei ca. 10 bis 14 Tagen
Kosten
Hinweise für Hilden
für Personen unter 24 Jahren 22,80 EUR
für Personen über 24 Jahren 37,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hilden
die persönliche Vorsprache ist verpflichtend
Weitere Informationen
Hinweise für Hilden
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4