elektronischer Identitätsnachweis

    elektronischer Identitätsnachweis

    Hinweise für Geldern

    Beschreibung

    Hinweise für Geldern

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    Ansprechpartner

    Stadt Geldern :: Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Issumer Tor 36

    47608 Geldern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02831 398

    Fax: 02831 398130

    E-Mail: info@geldern.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Geldern

    - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) beim Abholen des Ausweises - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben - 6,00 Euro für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) - Gebührenfrei: Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) - Gebührenfrei: Sperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) im Verlustfall - 6,00 Euro für Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) und nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) - 13,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z .B. PIN vergessen) (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde) - 6,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) oder Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Beliebig oft kostenlos möglich: Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause)

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de