elektronischer Identitätsnachweis
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Hinweise für Geldern
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Kosten
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- Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) beim Abholen des Ausweises - Gebührenfrei: Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben - 6,00 Euro für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) - Gebührenfrei: Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) - Gebührenfrei: Sperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) im Verlustfall - 6,00 Euro für Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) - 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z. B. PIN vergessen) und nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) - 13,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z .B. PIN vergessen) (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde) - 6,00 Euro Aufschlag für nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) oder Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) oder Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion, z. B. beim Wiederauffinden) durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Beliebig oft kostenlos möglich: Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
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