Unterhaltsvorschuss
Hinweise für Ahaus
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2024 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:
für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230,00 €
für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301,00 €
für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395,00 €
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Unterhaltsvorschuss u. Beistandschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: unterhaltsvorschuss@ahaus.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
- gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile
Formulare
Voraussetzungen
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Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt
Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
Kinder bis maximal 17 Jahren
Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet)
Elternteil und Kind müssen in einem Haushalt leben
Rechtsgrundlage(n)
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Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Verfahrensablauf
- Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
- Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
- Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
- Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
- Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.
Fristen
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Wünschen Sie ein persönliches Gespräch oder einen Beurkundungstermin, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit uns.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023
Stichwörter
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