Einziehung einer Straße

    Einziehung einer Straße

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-0

    Fax: +49 2103 72-601

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Die Absicht der Einziehung oder Teileinziehung ist von den berührten Gemeinden auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben; dabei ist unter Angabe von Zeit und Ort darauf hinzuweisen, dass bei der Gemeinde Karten der betroffenen Straße zur Einsicht bereitliegen.
    Von der Bekanntmachung kann abgesehen werden, wenn die zur Einziehung oder Teileinziehung vorgesehenen Strecken in dem in einem Planfeststellungsverfahren ausgelegten Plan als solche kenntlich gemacht worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de