Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Ihr Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), die sogenannte Sozialhilfe, ist bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen in den besten Händen.

    Der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens gibt Aufschluss über die jeweilige Zuständigkeit:
    A bis F: Sabine Berning
    G bis Z: Silvia Klöpper

    Die Sozialhilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen dann bewilligt werden, wenn kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht, die verfügbaren finanziellen Mittel jedoch nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in Form von laufenden Leistungen und/oder einmaligen Beihilfen gewährt.

    Für die Ermittlung der Sozialhilfe ist die Gegenüberstellung aller relevanten Lebenskosten sowie der Einnahmen und Vermögenswerte ausschlaggebend.

    Ist absehbar, dass die Sozialhilfe nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt wird, so kann die Leistung auch in Form eines rückzahlbaren Darlehens erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de