Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Personen, die aufgrund eines Amtsärztlichen Gutachtens des Jobcenters für länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, sofern sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögens sowie dem des Ehepartners sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

      • den jeweils gültigen Regelbedarfssatz
      • die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern die Kosten angemessen sind
      • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
      • ggfs. Mehrbedarfe

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Integration und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten möchten, benötigen Sie die folgenden Nachweise:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung (Amtsärztliches Gutachten)
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise
    • Mietvertrag
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungsstatus

    Wichtig: Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Der Umfang der benötigten Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig.

     

    Hier finden Sie weitere Informationen:

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Informationen zu den Regelbedarfsstufen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Informationen des Zwölften Sozialgesetzbuch XII

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    • vorliegende Hilfebedürftigkeit, d.h. der notwendige Lebensunterhalt kann nicht sichergestellt werden
    • vorliegendes Amtsärztliches Gutachten über eine zeitlich befristete Erwerbsminderung
    • kein gleichzeitiger Bezug von anderen sozialen Leistungen (Bürgergeld, Wohngeld etc.)

    Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie für mehr als 6 Monate (aber nicht auf Dauer) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Sie müssen Ihre Notlage dem Sozialamt schriftlich oder mündlich bekanntmachen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der bearbeitenden Stelle auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen und ggfs. einen Termin zu vereinbaren.

    Achtung: Sofern Sie über kein Bankkonto verfügen, wird um eine Kontoeröffnung geben (unter Umständen ein pfändungsfreies P-Konto). Eine Barscheckauszahlung ist in der Regel nicht möglich.

    Hinweis: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de