Pfandleihgewerbe

    Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Wer kurzfristige Kredite gegen Pfandgaben gewährt, bedarf einer Erlaubnis. Unter die Erlaubnispflicht fällt auch die Pfandannahme in Form von Immobilien oder Kraftfahrzeugen. Auskünfte zur Antragstellung erteilen die zuständigen Ansprechpersonen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Auskünfte in Steuersachen (Finanzamt) Versicherungsnachweis Grundrisszeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    § 34 Gewerbeordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 - BGBl. I Seite 202 - in der zur Zeit gültigen Fassung) Pfandleiherverordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 01. Juni 1976 - BGBl. I Seite 1334 - in der zur Zeit gültigen Fassung) Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

    Kosten

    Hinweise für Witten

    660 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de