Pfandleihgewerbe
Pfandleihgewerbe
Beschreibung
Hinweise für Witten
Wer kurzfristige Kredite gegen Pfandgaben gewährt, bedarf einer Erlaubnis. Unter die Erlaubnispflicht fällt auch die Pfandannahme in Form von Immobilien oder Kraftfahrzeugen. Auskünfte zur Antragstellung erteilen die zuständigen Ansprechpersonen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Auskünfte in Steuersachen (Finanzamt) Versicherungsnachweis Grundrisszeichnung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
§ 34 Gewerbeordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 - BGBl. I Seite 202 - in der zur Zeit gültigen Fassung) Pfandleiherverordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 01. Juni 1976 - BGBl. I Seite 1334 - in der zur Zeit gültigen Fassung) Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
Kosten
Hinweise für Witten
660 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022