Pfandleihgewerbe
Pfandleihgewerbe
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 Gewerbeordnung).
Der Antrag ist beim hiesigen Ordnungsamt zu stellen, wenn das Gewerbe in Gladbeck ausgeübt werden soll.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Gladbeck
1.000,00 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022