Pfandleihgewerbe

    Gewerbe - Pfandleihgewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Die Nachweise zu den Ziffern 3 - 6 sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden vorzulegen, a.) in deren Gebiet in den letzten drei Jahren gewohnt wurde und b.) in deren Gebiet in den letzten drei Jahren ein Gewerbe betrieben wird bzw. betrieben wurde.

    Anträge für juristische Personen:

    Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, als eingetragener Verein oder Ähnliches, sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person, als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also - Geschäftsführer/in - Vorstandsvorsitzende/r beizubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Führungszeugnis, Belegart 0, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt (je nach Stadt verschieden)
    • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes bzw. der zuständigen Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl) und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals.
    • Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln-Sülz)
    • Mittelnachweis (Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der erforderlichen Mittel und Sicherheiten für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes, wie zum Beispiel Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank. Hierfür wird ebenfalls eine Aufstellung der Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten benötigt)
    • Nachweis einer ausreichenden Versicherung (Gemäß § 8 der Pfandleiherverordnung hat der Pfandleiher das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie angemessen gegen Beraubung zu versichern)
    • Personalausweis oder Nationalpass
    • Ausländische Staatangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer/in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter/in einer natürlichen Person gilt dasselbe
    • Aktueller Handelsregisterauszug Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    § 34 der Gewerbeordnung (GewO) (Pfandleihgewerbe)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de