Pfandleihgewerbe

    Pfandleiher (Erlaubnis)

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Spezifische Voraussetzungen im Pfandleih-Gewerbe


    1. Mittelnachweis

    Zur Beurteilung, ob der/die Antragsteller/in die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten für den Gewerbebetrieb vorhalten kann, wird von hier eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Wuppertal Solingen Remscheid eingeholt, die sich hierzu gesondert mit dem/der Antragsteller/in in Verbindung setzen wird.

    2. Versicherung

    Der/die Pfandleiher/in hat das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie gegen Beraubung zu versichern (§ 8 Pfandleiherverordnung).

    3. Aufbewahrung der Pfandgegenstände

    Der/die Pfandleiher/in hat vor Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Pfandleihbetrieb benutzt, ferner hat er jeden Wechsel dieser Räume unverzüglich anzuzeigen(§ 2 Pfandleiherverordnung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbecenter, Veranstaltungen, ProstSchG 302.32

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.

    Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.

    Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann sofort erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist (siehe Gebühren/Zahlungsart).

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    1. Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
    2. gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
    3. bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
    4. bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages
    5. bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
    6. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    7. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
    8. Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes unter www.vollstreckungsportal.de
    9. Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
    10. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung)
    11. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde)
    12. Grundrisszeichnungen über die zur Aufbewahrung der Pfandgegenstände benutzten Räume
    13. Nachweis über die Versicherung

    Informationen:

    • Sollte Ihre Hauptwohnsitzgemeinde Wuppertal sein, können Sie im Rahmen der Erlaubnisbeantragung sowohl die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister als auch das Führungszeugnis im GewerbeCenter beantragen.
    • Bei der Antragstellung von juristischen Personen sind die Unterlagen unter Nr. 6. - 11. sowohl für die/den gesetzlichen Vertreter/in als auch für die juristische Person vorzulegen.
    • Sollte Ihre Wohnort- bzw. Ihre Betriebssitzgemeinde Wuppertal sein, kann die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Nr. 7) vom GewerbeCenter angefordert werden. Hierfür ist es erforderlich, die Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis auszufüllen (Downloads/Links).
    • Die Unterlagen Nr. 6 bis 11 dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein

    Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    § 34 Gewerbeordnung (GewO)

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 1.000 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de