Pfandleihgewerbe
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Die Erlaubnis ist persönlich unter Angabe aller Personalien beim Ordnungsamt zu beantragen.
Ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als drei Monate) sind nach Möglichkeit sofort beizufügen.
Zur weiteren Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind Auskünfte in Steuersachen (Finanzamt und Gemeindekasse) nötig.
Da an das Pfandleihergewerbe besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden, sind neben den bereits genannten Unterlagen auch ein Versicherungsnachweis sowie eine Grundrisszeichnung, aus der sich die Lage der für das Gewerbe genutzten Räume ergibt, vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Essen