Seuchenschutz Meldung
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende, durch Viren verursachte anzeigepflichtige Tierseuche bei Wildschweinen und bei Hausschweinen.
Infektionswege der Afrikanischen Schweinepest:
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren z.B. über Sekrete, Blut und Sperma, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen aus bzw. mit Fleisch von infizierten Wild- oder Hausschweinen sowie indirekt über Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung etc.
Der Kontakt mit Blut infizierter Schweine ist der schnellste Übertragungsweg.
Symptome der Afrikanischen Schweinepest:
Infizierte Schweine erkranken mit hohem Fieber, Fress- und Bewegungsunlust, Hautverfärbungen und weiteren unspezifischen Symptomen. In der Regel sterben infizierte Schweine innerhalb einer Woche. Es gibt auch weniger stark krankmachende Virenstämme, die nur sehr geringe Symptome auslösen. Es wurden aber auch chronische Infektionen beschrieben, bei denen infizierte Schweine lange krank waren ohne zu verenden.
Nachweis der Afrikanischen Schweinepest:
Der Erreger lässt sich bei einer akuten Infektion sowohl im Blut (Serum- und EDTA-Blutproben) als auch aus Organen wie Tonsillen, Lymphknoten, Lunge oder Milz nachweisen.
Wichtig ist, dass die ASP keine Zoonose ist, also nicht zwischen Tier und Mensch übertragbar ist und für den Menschen und andere Haustiere somit ungefährlich ist.
Geographische Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest:
Ursprünglich war diese Tierseuche auf Afrika beschränkt. Sie hat sich aber mittlerweile immer weiter ausgebreitet und kommt seit 2014 in Polen, Litauen, Lettland, Estland, Rumänien, Bulgarien, Moldawien, Serbien, der Slowakei, der Ukraine, Ungarn in der Tschechischen Republik sowie in Belgien zum Teil nur bei Wildschweinen, zum Teil aber auch in Hausschweinebeständen vor.
Seit 2020 ist die ASP auch in Deutschland angekommen und mehrfach in einzelnen Haustierbeständen, Wildschweinebestände in Ostdeutschland und Mitteldeutschland verschleppt worden.
Vereinzelt werden Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen abseits dieses Gebietes festgestellt, die auf menschliches Handeln zurückzuführen sind insbesondere die bewusste oder unbewusste Verfütterung von fleischhaltigen Lebensmitteln, z.B. das weggeworfene Wurstbrot. Denn auf "natürlichem" ungehindertem Wege verbreitet sich die ASP durch Migration der Wildschweine "nur" ca. 35 bis 50 km pro Jahr.
Folgen eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest:
Der Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in die hiesigen Wild- oder Hausschweinebestände hat katastrophale Auswirkungen für Tier und Mensch. Neben dem Leid der infizierten Schweine hat die ASP auch für die Schweinehalter und die Landwirtschaft in Deutschland erhebliche Folgen.
Die Schweinepest-Verordnung und EU-Recht schreiben bei einem Ausbruch dieser Seuche vor, dass sofort großflächige Restriktionsgebiete gebildet werden müssen. In diesen ist jedweder Transport von Schweinen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben als auch zu Schlachtstätten untersagt. Schweine dürfen in bzw. aus diesen Gebieten erst nach umfangreichen und teuren Untersuchungen verbracht werden. Zugleich verbieten viele Länder, die bisher Schweinefleisch aus Deutschland importiert haben, die Einfuhr von deutschem Schweinefleisch umgehend. Ein spürbarer Preisverfall ist die Folge für die deutschen Schweinehalter und Schlachtbetriebe.
Monitoring-Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest:
Um einen Eintrag dieser Seuche in die deutsche Wildschweinepopulation möglichst früh, insbesondere auch vor einer Ausbreitung der Seuche in die Hausschweinebestände zu erkennen, wurde ein bundesweites Überwachungsprogramm (Monitoring) eingeführt. Dieses Programm schreibt vor, dass von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein und von jedem erlegten Wildschwein, das pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigt bestimmte Proben entnommen und auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest untersucht werden müssen. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie im Merkblatt "Afrikanische Schweinepest-Schwarzwild Monitoring".
Auch Hausschweinehalter können über ihren Hoftierarzt oder das Veterinäramt in Zweifelsfällen Untersuchungen vornehmen lassen.
Zentral erforderlich it für jeden Schweinehalter eine gute Biosicherheit in seinem Betrieb. Hierzu wird auf die den Links hinterlegten gesetzlichen Vorschriften verwiesen. Empfohlen wird die Risikoampel der Uni Vechta zum Eigencheck Biosicherheit (https://risikoampel.uni-vechta.de/)
Im Falle eines verdächtigen Kraknheitsbildes in Ihrem Tierbestand setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem Hoftierarzt/Hoftierärztin oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung, da es sich bei der ASP um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Friedrich-Löffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:
Deutscher Jagdverband e.V.: https://www.jagdverband.de/afrikanische-schweinepest
Landwirtschaftskammer:
Präventionsmaßnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in NRW - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3912
Fax: 02541 18-3999
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (SchwPestV)
- Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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