Seuchenschutz Meldung
Rattenbefall - Meldung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Ein Rattenbefall soll unschädlich beseitigt oder der Stadt Hürth angezeigt werden. Bei einer Meldung an das Ordnungsamt beauftragt dieses das zuständige Schädlingsbekämpfungsunternehmen.
Die Stadt ist nur für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum zuständig. Ratten auf privaten Grundstücken sind vom jeweiligen Eigentümer zu bekämpfen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Mitteilung an das Ordnungsamt über Rattenbefall usw.
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Hürth
Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hürth