Seuchenschutz Meldung

    Rattenbefall - Meldung

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Ein Rattenbefall soll unschädlich beseitigt oder der Stadt Hürth angezeigt werden. Bei einer Meldung an das Ordnungsamt beauftragt dieses das zuständige Schädlingsbekämpfungsunternehmen.

    Die Stadt ist nur für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum zuständig. Ratten auf privaten Grundstücken sind vom jeweiligen Eigentümer zu bekämpfen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Mitteilung an das Ordnungsamt über Rattenbefall usw.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de