Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Erteilung

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    • Staatsangehörigkeit der Schweiz
      Bei einer Familie muss mindestens ein Familienmitglied die Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen.
    • Hauptwohnsitz im Kreis Soest (mit Ausnahme Stadt Lippstadt)
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
      Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Notwendige Unterlagen

    • Formular "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" (ausgefüllt)
    • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
    • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
    • 1 x aktuelles biometrisches Foto
    • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
      • Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt (gegebenenfalls Aufträge und andere geeignete Nachweise)
      • Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt (ggf. Aufträge und andere geeignete Nachweise)
      • Studierende: Zulassung Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
      • Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
    • Nachweis der familiären Beziehung zum Schweizer-Staatsangehörigen, wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder
    • Mietvertrag/Wohnraumnachweis

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Formular "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" (ausgefüllt)
    • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
    • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
    • 1 x aktuelles biometrisches Foto
    • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
      • Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt (ggf. Aufträge, etc.)
      • Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt (ggf. Aufträge, etc.)
      • Studierende: Zulassung Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
      • Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
    • Nachweis der familiären Beziehung zum Schweizer-Staatsangehörigen
      z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder
    • Mietvertrag/Wohnraumnachweis

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Staatsangehörige der Schweiz

    • 37 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    • 22 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

    Familienangehörige aus Drittstaaten

    • 100 Euro: Für Erwachsene
    • 50 Euro: Für Minderjährige

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de