Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Erteilung
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 78 Abs. 1 S. 2 AufenthG i.V.m. § 28 S. 2 AufenthV und § 56 Abs. 2 AufenthV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen