Anmeldung beim Versorgungswerk für Architekten
Beschreibung
Als Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie zugleich Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer. Dies garantiert Ihnen eine Absicherung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Für Ihre Angehörigen gewährt das Versorgungswerk Hinterbliebenenrenten nach Maßgabe der Satzung.
Mit der Aufnahme einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden Sie automatisch auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Als angestelltes Mitglied sind Sie nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung können sich angestellte Architektinnen und Architekten auf Antrag zugunsten des berufsständischen Versorgungswerks befreien lassen, sofern keine berufsfremde Tätigkeit ausgeübt wird.
Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern satzungsgemäß folgende Leistungen:
- Altersrenten
- Berufsunfähigkeitsrenten
- Witwen- und Waisenrenten
- Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
- Zuschüsse zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit bei Vorliegen spezifischer Bedingungen
Als Mitglied des Versorgungswerks zahlen Sie monatlich einkommensbezogen Ihren individuellen Rentenbeitrag an das Versorgungswerk statt an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitrag unterscheidet sich der Höhe nach nicht von dem eigentlich an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlenden Beitrag. Die eingenommenen Beiträge werden individuell angespart. Das Versorgungswerk basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt, das Versorgungswerk legt die Beiträge seiner Versicherten vermögensbildend an und erwirtschaftet über den Versicherungszeitraum einen deutlichen Mehrbetrag.
Für Personen, die berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ausgeschlossen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Fröndenberg/Ruhr wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Antragsformular für eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN
Formulare
Voraussetzungen
Erfolgreich abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtungen. (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)
Als Mitglied müssen Sie die berufsständischen Regeln einhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021