Anmeldung beim Versorgungswerk für ArchitektenOnline erledigen

    Anmeldung beim Versorgungswerk für Architekten

    Wenn Sie sich als Architekt/ Architektin für Ihr Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit absichern wollen, gestalten Sie mit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ihre künftige Vorsorge auf einem hohen Niveau. Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Als Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie zugleich Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer. Dies garantiert Ihnen eine Absicherung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Für Ihre Angehörigen gewährt das Versorgungswerk Hinterbliebenenrenten nach Maßgabe der Satzung.

    Mit der Aufnahme einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden Sie automatisch auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

    Als angestelltes Mitglied sind Sie nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung können sich angestellte Architektinnen und Architekten auf Antrag zugunsten des berufsständischen Versorgungswerks befreien lassen, sofern keine berufsfremde Tätigkeit ausgeübt wird.

    Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern satzungsgemäß folgende Leistungen:

    • Altersrenten
    • Berufsunfähigkeitsrenten
    • Witwen- und Waisenrenten
    • Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
    • Zuschüsse zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit bei Vorliegen spezifischer Bedingungen

    Als Mitglied des Versorgungswerks zahlen Sie monatlich einkommensbezogen Ihren individuellen Rentenbeitrag an das Versorgungswerk statt an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitrag unterscheidet sich der Höhe nach nicht von dem eigentlich an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlenden Beitrag. Die eingenommenen Beiträge werden individuell angespart. Das Versorgungswerk basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt, das Versorgungswerk legt die Beiträge seiner Versicherten vermögensbildend an und erwirtschaftet über den Versicherungszeitraum einen deutlichen Mehrbetrag.

    Für Personen, die berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ausgeschlossen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular für eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN

    Formulare

    Voraussetzungen

    Erfolgreich abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtungen. (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)

    Als Mitglied müssen Sie die berufsständischen Regeln einhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    https://www.vw-aknrw.de/wp-content/uploads/vwak-files/201505_imagebroschuere.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de