Realgewerbeberechtigung Erteilung

    Realgewerbeberechtigung beantragen

    Hinweise für Witten

    Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind (z.B., Meisterbrief oder Konzession). Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für das Stadtgebiet Witten ist zuständige Behörde die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes. Weitere Informationen siehe unter Formulare "Infoblatt Gewerbemeldungen". Hier finden Sie auch die Vordrucke zur Gewerbean- um- und abmeldung Weitere Informationen finden Sie unter: Infocenter Gewerbeanmeldung NRW Industrie-und Handelskammer Bochum Handwerkskammer Dortmund Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr Amtsgericht Bochum Alternativ können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner für das Land NRW unterwww.service.wirtschaft.nrw/einheitlicher-ansprechpartner wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne von § 6 b GewO in Verbindung mit § 71 a VwVfG NRW. Auf Wunsch übernimmt der einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    siehe Formulare "Infoblatt Gewerbemeldungen"

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Gewerbeordnung Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung, einer Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit bzw. Verlegung innerhalb der Gemeinde beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (z.B. Einzelgewerbetreibende, GbR, OHG,KG) 26,00 EUR. Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtige Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z.B GmbH, UG, AG, GmbH & Co.KG) beträgt die Gebühr 33 EUR. Hinzu kommen 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person. Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung kostet 15 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gewerbeabmeldungen Gewerbeummeldung Gewerbeanmeldung Infoblatt Gewerbemeldungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de