Realgewerbeberechtigung Erteilung
Realgewerbeberechtigung beantragen
Hinweise für Witten
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind (z.B., Meisterbrief oder Konzession). Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für das Stadtgebiet Witten ist zuständige Behörde die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes. Weitere Informationen siehe unter Formulare "Infoblatt Gewerbemeldungen". Hier finden Sie auch die Vordrucke zur Gewerbean- um- und abmeldung Weitere Informationen finden Sie unter: Infocenter Gewerbeanmeldung NRW Industrie-und Handelskammer Bochum Handwerkskammer Dortmund Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr Amtsgericht Bochum Alternativ können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner für das Land NRW unterwww.service.wirtschaft.nrw/einheitlicher-ansprechpartner wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne von § 6 b GewO in Verbindung mit § 71 a VwVfG NRW. Auf Wunsch übernimmt der einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens
Online-Dienste
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
siehe Formulare "Infoblatt Gewerbemeldungen"
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Gewerbeordnung Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
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Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Fristen
Hinweise für Witten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Kosten
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Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung, einer Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit bzw. Verlegung innerhalb der Gemeinde beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (z.B. Einzelgewerbetreibende, GbR, OHG,KG) 26,00 EUR. Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtige Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z.B GmbH, UG, AG, GmbH & Co.KG) beträgt die Gebühr 33 EUR. Hinzu kommen 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person. Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung kostet 15 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Witten
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Gewerbeabmeldungen Gewerbeummeldung Gewerbeanmeldung Infoblatt Gewerbemeldungen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020