Wechsel in eine andere Schulform

    Informationen zum Wechsel der Schulform

    Hinweise für Attendorn

    Beschreibung

    Hinweise für Attendorn

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.

    Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

    Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.

    Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

    In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.

    Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.

    Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bildung, Sport, Kultur und Veranstaltungsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 12

    57439 Attendorn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02722/64-0

    Fax: 02722/64-421

    E-Mail: kulturamt@attendorn.org

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

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    • evtl. Zeugnisse
    • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
    • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
    • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de