Wählerverzeichnis Kommunalwahl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Sie möchten per Briefwahl Ihre Stimme abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und entsprechende Briefumschläge. Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
- Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus: Wahlbenachrichtigung und/oder Ausweisdokument
Voraussetzungen
Für das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl gelten folgende Voraussetzungen:
- Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
- Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre): Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Waldbröl
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist für die Bürger*innen kostenlos.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert, sofern keine besonderer Versendungsform gewünscht wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl