Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl

    Wählerverzeichnis Kommunalwahl

    Sie erfahren Näheres zum Wählerverzeichnis der Kommunalwahl.

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Jeder/jede Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn dieser/diese etwa auf den Gang zum Wahllokal verzichten möchte oder am Wahlsonntag verhindert ist. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht notwendig.


    Gemäß § 26 Abs. 4 S.1 EuWO können Wahlscheine nur bis 7. Juni 2024 um 18:00 Uhr beantragt werden.


    Den Antrag auf Briefwahl können Sie auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen. 

    Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl am 9. Juni 2024

     

    Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an die in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wohnadresse versand. Soll die Zusendung an eine andere Adresse erfolgen, kann man dies im Feld "abweichende Versandanschrift" angeben.

    Übrigens: Auch für Dritte kann man Wahlunterlagen anfordern, falls die betreffende Person dafür eine Vollmacht ausgestellt hat.  

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wahlbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-232

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-232

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-232

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Für das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl gelten folgende Voraussetzungen:

    • Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
    • Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre): Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Fristen

    Einsichtnahmezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de