Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Die Stadt Soest ist innerhalb ihres Stadtgebietes zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Parkverstößen. Die Verkehrsüberwachung leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird von den Ordnungskräften der ruhende Verkehr kontrolliert.
Straßenverkehrsrechtlich werden als ruhender Verkehr alle geparkten Fahrzeuge bezeichnet. Dabei bleiben grundsätzlich ungewollte, durch die Verkehrslage (Anhalten an einer Lichtzeichenanlage oder vor einem Bahnübergang mit geschlossenen Schranken) oder eine Anordnung (beispielsweise verkehrspolizeiliches Anhaltegebot) veranlasste Unterbrechungen ohne Belang; erst das gewollte Halten oder Parken bzw. Liegenbleiben nicht mehr unmittelbar oder zumindest vorübergehend nicht mehr betriebsbereiter Fahrzeuge führt zu einem Statuswechsel vom fließenden zum ruhenden Verkehr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Hinweise für Soest
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
unter anderem
§ 12 StVO - Halten und Parken
§ 13 StVO - Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Fristen
Hinweise für Soest
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Kosten
Hinweise für Soest
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen