Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Haltern am See
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Der ruhende Straßenverkehr wird im Stadtgebiet durch mehrere Außendienstmitarbeiter überwacht. Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wird zunächst eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld angeboten. Über die Höhe des Verwarnungsgeldes, den Grund der Verwarnung u.a. erhalten Sie anhand eines Ihnen zugesandten Anhörungsbogens Auskunft.
Falls Sie mit der angebotenen Verwarnung nicht einverstanden sind, bleibt es Ihnen unbenommen, eine begründete Stellungnahme einzureichen entweder schriftlich oder im Rahmen einer sog. Online-Anhörung.
Informationen zu anderen Parkausweisen finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbeschreibung
Fax: 02364 933 181
E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen